Lohnsteuerhilfe Ruhrgebiet e.V. unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt
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Rentner
Bin ich in die Steuerpflicht gerutscht oder muss ich mehr Steuern zahlen? Diese Frage stellen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr aufs Neue.
Rentenerhöhun-gen erhalten Rentner regelmäßig jedes Jahr ab dem 1. Juli. Um wie viel Prozent die Rente erhöht wird, orientiert sich an der Entwicklung des Lohnniveaus. Dabei gibt es eine Differenz
bei der Rentenerhöhung zwischen den West- und den Ost-Bundesländern. Fiel die Renten-erhöhung im Westen 2021 noch ganz aus und betrug im Osten lediglich 0,72 Prozent, so gab es 2022 ansehnliche
Steigerungen von 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten.
War bei Renteneintritt noch ein bestimmter Prozentsatz (Rentenfreibetrag) steuerfrei, so werden alle folgenden Rentenerhöhungen immer zu 100 Prozent versteuert. Dadurch kann es passieren, dass allein
aufgrund der Rentenerhöhung eine Steuerpflicht entsteht oder aber die Steuerzahlungen höher ausfallen.
Höherer Grundfreibetrag sorgt für moderate Steuer
Für 2022 tritt dieser Effekt jedoch nicht ein. Die deutliche Anhebung des so genannten steu-erlichen Grundfreibetrags um 603 Euro auf 10.347 Euro verhindert dies. Auch diejenigen Rentner, die bereits
Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, werden 2022 aufgrund des er-höhten Grundfreibetrags und des verbesserten Steuertarifs von einer weiteren Steuererhö-hung verschont, resümiert Erich Nöll,
Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverban-des Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). „Daran ändert auch die steuerpflichtige 300-Euro-Energiepreispauschale aus dem Dezember 2022
nichts.“
Für die Steuererklärung 2021 ist für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein Zeit bis zum 31.08.2023
Bitte bleiben Sie gesund !!
Sie können telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren.
Ihre Steuererklärung ist Vertrauenssache.
Denn schließlich ist es Ihr Geld.
Zuviel gezahlte Steuern können Sie sich durch Ihre Steuererklärung zurückholen. Gut wenn man eine Vertrauensperson an seiner Seite hat die an alles denkt.
Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatungen nach dem Steuerberatungsgesetz
(§ 4 Nr. 11 StBerG) und dürfen Sie, im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und Ihre Einkommensteuererklärung erstellen.
Unser Büro betreut Sie kompetent in Ihren Steuerfragen mit der fundierten Fachkenntnis. Durch langjährige Beratungserfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig.
Dabei legen wir besonders Wert auf eine vertrauensvolle, persönliche Beratung unserer Mitglieder.
Was uns auszeichnet
Beratungsqualität aus Erfahrung:
Frau Reisinger ist seit 1992 als Steuerfachangestellte in diesem Beruf tätig.
Seit 2006 leitete sie im Angestelltenverhältnis, ein Büro eines Lohnsteuerhilfe Vereines in Hagen.
Ab November 2011 steht Sie in eigenen Räumen mit dem 2008 gegründeten Verein auf eigenen Füßen.