Lohnsteuerhilfe Ruhrgebiet e.V. unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt

 

Bochumer Strasse 104 a       44575 Castrop-Rauxel

 

 

An alle Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins Ruhrgebiet e.V.

 

ab dem 1. Juli 2026 haben ausgewählte Arbeitnehmer und Rentner die Möglichkeit,

ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 über die App

„MeinELSTER+“

mit nur einem Klick einzureichen.

Dabei greift das Finanzamt auf bereits vorhandene Daten (z. B. Lohn-, Renten- und Versicherungsdaten) zurück und erstellt automatisch eine vorausgefüllte Erklärung.

 

Bitte beachten Sie jedoch: Eine sorgfältige Überprüfung dieser Daten ist unbedingt erforderlich, da individuelle Aufwendungen wie Werbungskosten oder Spenden in der Regel nicht vollständig berücksichtigt werden.

Wir bitten Sie daher, vor der Nutzung der App zunächst Rücksprache mit uns zu halten.

 

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass der Mitgliedsbeitrag weiterhin fällig ist, sofern die Mitgliedschaft nicht fristgerecht bis September 2025 gekündigt wurde.

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 

 

 

Für die Steuererklärung 2025 ist für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein Zeit bis zum 01.03.2027

 

Für die Steuererklärung 2024 ist für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein Zeit bis zum 30.04.2026

 

Sie können telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren.

 

 

 

Immer wieder fragen sich Rentner:

 

Bin ich in die Steuerpflicht gerutscht oder muss ich mehr Steuern zahlen? Diese Frage stellen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr aufs Neue. Rentenerhöhun-gen erhalten Rentner regelmäßig jedes Jahr ab dem 1. Juli. Um wieviel Prozent die Rente erhöht wird, orientiert sich an der Entwicklung des Lohnniveaus. Dabei gibt es eine Differenz bei der Rentenerhöhung zwischen den West- und den Ost-Bundesländern. Fiel die Renten-erhöhung im Westen 2021 noch ganz aus und betrug im Osten lediglich 0,72 Prozent, so gab es 2022 ansehnliche Steigerungen von 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten.
War bei Renteneintritt noch ein bestimmter Prozentsatz (Rentenfreibetrag) steuerfrei, so werden alle folgenden Rentenerhöhungen immer zu 100 Prozent versteuert. Dadurch kann es passieren, dass allein aufgrund der Rentenerhöhung eine Steuerpflicht entsteht oder aber die Steuerzahlungen höher ausfallen.
Höherer Grundfreibetrag sorgt für moderate Steuer
Für 2022 tritt dieser Effekt jedoch nicht ein. Die deutliche Anhebung des so genannten steuerlichen Grundfreibetrags um 603 Euro auf 10.347 Euro verhindert dies. Auch diejenigen Rentner, die bereits Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, werden 2022 aufgrund des erhöhten Grundfreibetrags und des verbesserten Steuertarifs von einer weiteren Steuererhöhung verschont, resümiert Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverban-des Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).                                               

„Daran ändert auch die steuerpflichtige 300-Euro-Energiepreispauschale aus dem Dezember 2022 nichts.“

 

 

 

Ihre Steuererklärung ist Vertrauenssache.

 

Denn schließlich ist es Ihr Geld.

 

Zuviel gezahlte Steuern können Sie sich durch Ihre Steuererklärung zurückholen. Gut wenn man eine Vertrauensperson an seiner Seite hat die an alles denkt.

 

Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatungen nach dem Steuerberatungsgesetz

(§ 4 Nr. 11 StBerG) und dürfen Sie, im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und Ihre Einkommensteuererklärung erstellen.

 

Unser Büro betreut Sie kompetent in Ihren Steuerfragen mit der fundierten Fachkenntnis. Durch langjährige Beratungserfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig.

 

Dabei legen wir besonders Wert auf eine vertrauensvolle, persönliche Beratung unserer Mitglieder.

 

Was uns auszeichnet

Beratungsqualität aus Erfahrung:

 

Frau Reisinger ist seit 1992 als Steuerfachangestellte in diesem Beruf tätig.

Seit 2006 leitete sie im Angestelltenverhältnis, ein Büro eines Lohnsteuerhilfe Vereines in Hagen.

Ab November 2011 steht sie, in eigenen Räumen, mit dem 2008 gegründeten Verein auf eigenen Füßen.