Unser Leistungsspektrum

 

Lohnsteuerhilfe Ruhrgebiet e.V. bietet im Rahmen einer Mitgliedschaft Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung wenn Sie

Einkünfte aus

 

  • nichtselbstständiger Arbeit
  • Alterseinkünften (Renten)
  • Unterhaltsleistungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung*
  • Kapitaleinkünften*
  • sonstigen Einkünften*

           * bis 18.000 € bei Einzelveranlagung        

           * bis 36.000 € bei Zusammenveranlagung

  • Sowie Einnahmen gem. § 3 Nr. 12  Nr. 26 Nr. 26a EStG für Übungsleiter, Ehrenämter usw sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind

 

Im Rahmen der gesetzlich beschränkten Beratungsbefugnis

beraten wir

 

  • in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
  • Arbeitnehmersparzulage (VL) und Wohnungsbauprämie
  • bei der Wahl der für Sie günstigsten Steuerklasse
  • bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
  • der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
  • bei Dienstleistungen in Haus bzw. Mietwohnungen von Handwerkern

 

 

Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch

  • Berechnung der Steuererstattungsanträge
  • Kindergeldanträge (Hilfe bei der Antragstellung)
  • Lohnsteuerermäßigungsantrag
  • Günstige Steuerklassenwahl
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einlegung und Führung von Rechtsmitteln
  • Information über Steuervorteile