Unser Leistungsspektrum
Lohnsteuerhilfe Ruhrgebiet e.V. bietet im Rahmen einer Mitgliedschaft Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung wenn Sie
Einkünfte aus
- nichtselbstständiger Arbeit
- Alterseinkünften (Renten)
- Unterhaltsleistungen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung*
- Kapitaleinkünften*
- sonstigen Einkünften*
* bis 18.000 € bei Einzelveranlagung
* bis 36.000 € bei Zusammenveranlagung
- Sowie Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 Nr. 26a EStG für Übungsleiter, Ehrenämter usw sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind
Im Rahmen der gesetzlich beschränkten Beratungsbefugnis
beraten wir
- in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
- Arbeitnehmersparzulage (VL) und Wohnungsbauprämie
- bei der Wahl der für Sie günstigsten Steuerklasse
- bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
- der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
- bei Dienstleistungen in Haus bzw. Mietwohnungen von Handwerkern